Riester Rente – Kostenloser Vergleich – Riester Förderbeträge
Förderung der Riester-Rente
Die staatliche Förderung von Riester-Verträgen findet durch das Gewähren von Zulagen und von Steuervorteilen statt. Jeder Riester-Sparer kann eine jährliche Grundzulage von 175 Euro erhalten sowie eine Zulage von 185 Euro pro Jahr für jedes Kind, das vor 2008 geboren ist. Für Kinder, die ab dem Jahr 2008 geboren sind, wird sogar eine Zulage von 300 Euro pro Jahr gewährt. Bei der Einkommensteuererklärung kann man 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Dabei prüft das Finanzamt, welche Variante günstiger für den Versicherten ist, die Zulage oder der Sonderausgabenabzug. Wenn die steuerliche Absetzbarkeit über dem Zulagenanspruch liegt, kann sich neben den festzusetzenden Zulagen noch eine Steuerersparnis ergeben.
Unter 25-jährige erhalten zusätzlich 200 Euro
Eine einmalige Sonderzulage von 200 Euro bekommt derjenige, der zum ersten Januar des Jahres, in welchem der Riester-Vertrag abgeschlossen wird, das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Der prozentuale Anteil der staatlichen Förderung am Sparaufkommen eines Riester-Vertragsinhabers beträgt ungefähr dreißig bis über neunzig Prozent. Dies hängt vom Einkommen und der Anzahl der Kinder ab. Generell haben Menschen mit niedrigerem Einkommen und mehr Kindern einen höheren prozentualen Förder-Anteil am Sparaufkommen für den Riester-Vertrag.