Rürup Rente – Kostenloser Vergleich – Rürup Hartz4 fest
Rürup-Vertrag bleibt auch bei Arbeitslosigkeit erhalten.
Wenn der Versicherte von längerer Arbeitslosigkeit betroffen ist und Arbeitslosengeld II in Anspruch nehmen muss, werden die auf den Rürup-Vertrag getätigten Einzahlungen nicht als Vermögen angerechnet, müssen also nicht vor dem Sozialleistungsbezug verbraucht werden. Anders als zum Beispiel Sparguthaben, die man abgesehen von einem Freibetrag vor dem Bezug von Sozialleistungen für den eigenen Lebensunterhalt verbrauchen muss, bleibt dem Betroffenen der Rürup-Rentenvertrag ungeschmälert erhalten und von der Anrechnung verschont.
Optimales Vergleichsangebot erhalten
Der Versicherungsmarkt ist vielfältig und für den Laien schwer zu überblicken. Zahlreiche Unternehmen bieten eigene Tarifvarianten an. Füllen Sie deshalb unten das Rürup-Formular aus, lassen sich unverbindlich und objektiv beraten und finden Sie Ihr optimales Angebot.