Hausratversicherung – Kostenloser Vergleich – Was beachten?
Wissenswertes zum Versicherungsschutz
Verschiedene Schadensereignisse sind im Standardschutz der Hausratversicherung nicht in vollem Umfang enthalten. Dabei sollte man jeweils den gewählten Tarif des betreffenden Versicherungsunternehmens betrachten. So können zum Beispiel Sturmschäden oder der Diebstahl von Fahrrädern nur in eingeschränktem Maße versichert sein.
Das Fahrrad gut abschließen
Versicherungsschutz für das Fahrrad gewährt die Hausratversicherung gegen die bestehenden Grundgefahren am Versicherungsort. Wird der Diebstahl aber an einem anderen Ort ausgeführt, gibt es nur dann eine Schadenersatzleistung von der Hausratversicherung, wenn das Zweirad mit einem Sicherheitsschloss gegen Diebstahl geschützt gewesen ist. Wenn sich der Fahrraddiebstahl in der Zeit von zehn Uhr abends bis sechs Uhr morgens ereignet hat, kann man grundsätzlich nur dann mit einer Zahlung durch die Versicherung rechnen, wenn das Fahrrad aus der Garage, dem Kellerraum oder dem Wohnraum entwendet worden ist. Etwas anderes gilt nur dann, wenn man in diesem Zeitraum noch mit dem Fahrrad woanders unterwegs gewesen ist. Häufig ist es so, dass der Versicherte nach einem Fahrraddiebstahl einen Teil des Schadens als Selbstbehalt tragen muss und die Fahrrad-Versicherungssumme begrenzt ist. Mitunter kann es vorkommen, dass Versicherungsanbieter für die Aufnahme von Fahrrädern in den Versicherungsschutz einen Beitragszuschlag berechnen.
Schaden durch starken Sturm
Bei Schäden, die durch Sturm hervorgerufen wurden, wird nur dann Ersatz geleistet, wenn es sich um einen Sturm mit mindestens Windstärke 8 gehandelt hat. Um dies einschätzen zu können, verfügen die Versicherungsunternehmen über ein Sturmregister, das fortlaufend auf den neuesten Stand gebracht wird.