Hundeversicherung – Kostenloser Vergleich – Die Hundehaftpflicht
Das Halten von Hunden birgt Risiken
Man sollte sich als Tierhalter stets die Haftungsrisiken bewusst machen, denen man nach dem Schadenersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgesetzt ist, vor allem als Halter von größeren Tieren wie Pferden oder Hunden. Mitunter ist das Verhalten von Hunden schwer zu steuern, wenn diese ihren natürlichen Instinkten nachgehen. Dann kann schnell ein gravierender Schaden entstehen. Man denke an den freilaufenden Hund, der unvermittelt auf die Straße gerät und dort einen schweren Verkehrsunfall mit Personen- und Sachschaden verursacht. Den Hundehalter trifft dann nach dem Haftungsrecht die Schadenersatzpflicht, und zwar grundsätzlich ohne dass es darauf ankommt, ob er einen Fehler gemacht hat, also den Hund nicht richtig gesichert oder beaufsichtigt hat. Diese Gefährdungshaftung, die einen als Hundehalter trifft, besteht also auch ohne persönliches Verschulden für den konkreten Schadensfall. Hat der eigene Hund beispielsweise einen Unfall im Straßenverkehr verursacht und sind dabei Personen schwer verletzt oder invalide geworden, kann die Haftung für den betroffenen Hundehalter das finanzielle Aus bedeuten. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.