Pferdeversicherung – Kostenloser Vergleich – Die Pferdehaftpflicht
Gefahren durch Pferdehaltung
Man sollte sich als Tierhalter stets die Haftungsrisiken bewusst machen, denen man nach dem Schadenersatzrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausgesetzt ist, vor allem als Halter von größeren Tieren wie Pferden oder Hunden. Denn oftmals verhalten sich Pferde instinktiv und ihr Verhalten entzieht sich der Steuerung durch den Pferdehalter. Dann kann es sehr schnell zu einem schlimmen Schadensfall kommen. Wenn zum Beispiel ein Pferd sich von der Koppel befreit oder während eines Ausritts durchgeht und dabei auf die Straße gerät und einen Verkehrsunfall mit Verletzten herbeiführt. Dann ist man als Halter des Pferdes nach dem Gesetz grundsätzlich schadenersatzpflichtig und zwar ohne Rücksicht darauf, ob man im Hinblick auf die Haltung, Beaufsichtigung oder Sicherung des Pferdes eine Sorgfaltspflicht verletzt hat. Diese Gefährdungshaftung, die einen als Pferdehalter trifft, besteht also auch ohne persönliches Verschulden für den konkreten Schadensfall. Hat das eigene Pferd beispielsweise einen Unfall im Straßenverkehr verursacht und sind dabei Personen schwer verletzt oder invalide geworden, kann die Haftung für den betroffenen Pferdehalter das finanzielle Aus bedeuten. Man ist in einem solchen Fall, in dem zum Beispiel Personen dauerhaft arbeitsunfähig bleiben, über Jahrzehnte hinweg in der persönlichen Haftung für die entstehenden Folgekosten.